Gericht lehnt VfB-Protest ab
Keine Umwertung des Spiels gegen den 1. FC Phönix Lübeck
Artikel vom 19. Dezember 2024
Der Artikel wird präsentiert von:
Oldenburg/fs. Das Sportgericht des Norddeutschen Fußball Verbandes (Nord FV) hat den Protest des VfB Oldenburg gegen die Wertung des Spiels zwischen dem VfB und dem 1. FC Phönix Lübeck abgelehnt.
„Wir sind überrascht und nehmen dieses Urteil durchaus erstaunt zur Kenntnis“, sagt Michael Weinberg, Geschäftsführer des VfB Oldenburg. Der Regionalligist hatte gegen die Wertung des Spiels Protest eingelegt, da die Gäste nach Ansicht des VfB einen Spieler eingesetzt hatten, der für dieses Spiel nicht spielberechtigt gewesen sei, weil er nicht auf dem Spielberichtsbogen eingetragen war.
Das Verbandsgericht begründet sein Urteil damit, dass für den Spieler eine grundsätzliche Spielberechtigung vorgelegen habe, weil er auf der entsprechenden Spielberechtigungsliste aufgeführt ist.
Der VfB Oldenburg behält sich vor, gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Wir sind dazu im Austausch mit unserem Rechtsanwalt“, sagt Michael Weinberg.